Gewerbevermietung:

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Die Vermietung von Gewerberäumen unterscheidet sich in vielen Punkten von der Wohnraumvermietung.

Zum einen sind baurechtliche Vorschriften zu beachten wie:
- Genehmigung von eventuellen Nutzungsänderungen
- Zulässigkeit des Gewerbes
- Parkplatzablöse
- Brand- und Schallschutzbestimmungen

zum anderen ist die Vertragsgestaltung wesentlich offener als bei einer Wohnraumvermietung.

Börsennotierte AG´s oder auch mittelständische Unternehmen mieten oftmals nur mit Ihren eigenen Verträgen an. Dieses ist nicht unbedingt ein Nachteil. Sie sollten jedoch verstehen, was die juristischen Formulierungen für Sie für Konsequenzen haben.

Hier finden Sie einen Auszug "unserer erfolgreich vermittelten Gewerbeimmobilien

Dieses ist nur ein Auszug, da einige Eigentümer uns gebeten haben aus Diskretionsgründen keine Bilder zu veröffentlichen.